Das können Sie von uns erwarten

Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Maler- und Lackiererarbeiten tätig werden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden, denn als Sachverständiger wird nur bestellt wer:

  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt
  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und
  • sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet
  • und die persönliche Eignung besitzt.

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Malersachverständiger