Objektivität:

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten

Pflicht zur Gutachtenerstattung:

Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandschaft mit einer der Parteien)

weiter >>

 
zur Startseite - Malersachverständiger- zurück - drucken
Malersachverständiger